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Die Meldungen von September 2026 - Die Themen des Monats

01.09.2026
Sepsis – unterschätzte Gefahr für Ältere und Kinder
Sepsis, oft auch Blutvergiftung genannt, gehört zu den häufigsten Todesursachen in Deutschland. Wer eine Sepsis übersteht, kann schwere Folgeschäden davontragen. Besonders gefährdet sind ältere Menschen und Kinder. Wird eine Sepsis rechtzeitig behandelt, ist sie meist heilbar. Umso wichtiger ist es, mögliche Anzeichen zu kennen und bei einem Verdacht schnell ärztliche Hilfe zu suchen. Der Welt-Sepsis-Tag am 13. September 2026 wird dafür genutzt, das öffentliche Bewusstsein für Sepsis zu stärken.

Was passiert bei einer Sepsis?
Eine Sepsis geht immer von einer Infektion im Körper aus. Im Normalfall wehrt sich das Immunsystem dagegen. Im Fall einer Sepsis gerät es jedoch außer Kontrolle: Nicht nur die Krankheitserreger, sondern auch andere, gesunde Zellen im Körper werden bekämpft. Das führt dazu, dass Zellen absterben und Organe versagen – eine lebensbedrohliche Situation entsteht.

Wer bekommt eine Sepsis?
Grundsätzlich kann jede Infektion in jedem Alter zu einer Sepsis führen. Aufgrund ihrer körperlichen Voraussetzungen sind ältere Menschen, Schwangere, Neugeborene und Kinder aber besonders gefährdet.
  • Ältere Menschen haben häufiger Vorerkrankungen, und ihr Immunsystem ist oft geschwächt.
  • Bei Neugeborenen dagegen ist das Immunsystem noch nicht fertig ausgebildet.
  • Während der Schwangerschaft werden einige Funktionen des körpereigenen Abwehrsystems unterdrückt, so dass die Frauen anfälliger für bestimmte Infektionen sind.
  • Ältere Kinder werden immer mehr Bakterien, Viren und anderen Entzündungsauslösern ausgesetzt, gegen die sie sich wehren müssen.
Der größte Risikofaktor ist in allen Altersgruppen, dass die Symptome einer Sepsis nicht richtig eingeordnet werden – auch für medizinisches oder pflegerisches Personal ist das nicht immer einfach.

Was sind die Anzeichen einer Sepsis?
Die Anzeichen einer Sepsis können sehr unterschiedlich sein. Typisch ist jedoch, dass sich die mit der ursprünglichen Entzündung verbundenen Beschwerden massiv verändern. Am häufigsten sind folgende Symptome:
  • plötzliche und rasche Verschlechterung des Gesundheitszustands
  • extremes Krankheitsgefühl bis hin zur Todesangst
  • Übelkeit und Erbrechen ohne erkennbar andere Ursache
  • neu auftretende Verwirrung oder andere Wesensveränderungen
  • Schmerzen im ganzen Körper
  • schnelle, abgehackte Atmung
  • sehr hoher oder sehr niedriger Puls
  • deutlich erniedrigter Blutdruck
  • Anzeichen von Organversagen, zum Beispiel blaue Verfärbungen bei Lungenversagen

Bei Kindern können Veränderungen im Verhalten erste Warnzeichen sein: Sie spielen nicht mehr, verweigern Essen und Trinken und lassen sich dazu auch nicht animieren. Körperliche Symptome sind:
  • hohes Fieber über 38 Grad
  • fleckige Haut, kalte Gliedmaßen
  • sehr schneller Herzschlag
  • starkes Unwohlsein oder Schmerzen
  • Kurzatmigkeit

Bei Babys sollte man aufmerksam werden, wenn sie vermehrt schlafen, kaum geweckt werden können und kein Interesse am Füttern haben. Dazu können folgende Symptome auf eine Sepsis hinweisen:
  • Temperatur über 38 oder unter 36 Grad
  • angestrengte Atmung

Im Internet findet man unter dem Stichwort Deutschland erkennt Sepsis umfangreiche Informationen zu Sepsis vom Aktionsbündnis Patientensicherheit e.V. Dazu gehören auch Schulungsvideos zu Sepsis auf YouTube, die sich insbesondere an pflegende Angehörige wenden.

Was ist zu tun?
Sepsis ist lebensbedrohlich – deshalb muss schnell gehandelt werden, wenn Sie bei einer Person eins oder mehrere der genannten Anzeichen feststellen.
  • Wählen Sie direkt den Notruf 112.
  • Weisen Sie auf die Möglichkeit einer Sepsis hin.
  • Beschreiben Sie die ursprüngliche Infektion und weitere Risikofaktoren.
  • Schildern Sie die Symptome, die Ihrer Einschätzung nach eine Sepsis begründen. Machen Sie sich evtl. Notizen dazu, um nichts zu vergessen.
  • Wenn angebracht: Betonen Sie, dass Sie die gefährdete Person am besten kennen und die Veränderungen gut einschätzen können.
  • Bitten sie nachdrücklich um eine Einweisung in die Klinik.

Wie geht es weiter?
Eine Sepsis wird intensivmedizinisch behandelt. Auch nach der Entlassung müssen drei Viertel der Überlebenden mit gesundheitlichen Folgen und einem langen Genesungsprozess rechnen.

Wie kann man einer Sepsis vorbeugen?
Die wichtigste Vorsorge ist, sich vor Infektionen zu schützen. Dazu sollten Hygieneregeln beachtet werden: regelmäßiges und gründliches Händewaschen, gute Toilettenhygiene und ein sorgfältiger Schutz von Wunden durch Verband, Pflaster oder Wundspray. Insbesondere, wenn Katheter oder Drainagen benutzt werden, ist Hygiene wichtig. Auch Impfungen, wie die Pneumokokken-Impfung oder die Grippe-Impfung, stellen einen Schutz dar.

© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
Text: Susanne Schneider, freistil-texte.de
01.09.2026
Diebstahl von Stromkabeln am Zollhafen
Im Tatzeitraum von 28.08.2026 ca. 18:00 Uhr bis 31.08.2026 ca. 06:30 Uhr entwenden bislang unbekannte Täter verschiedene Starkstromkabel aus einem Rohbau am Mainzer Zollhafen. Die Schadenshöhe beläuft sich auf ca. 1500 Euro. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen Diebstahls aufgenommen.

Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131 65-34250 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
01.09.2026
Krankenhausreform in Deutschland ab 1.1.2027
Informationen der AG der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz

Zum 1. Januar 2027 greift die seit vielen Jahren geplante Krankenhausreform in ganz Deutschland und so auch in Rheinland-Pfalz. Durch die frühzeitige Vorbereitung des Ministeriums und des Medizinischen Dienstes wird Rheinland-Pfalz Anfang September eines der ersten, wenn nicht das erste Bundesland sein, das den Kliniken die Leistungsgruppenbescheide zusenden kann.

Als Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz waren wir über die Mitgliedschaft im Ausschuss für Landeskrankenhausplanung und der zugehörigen Expertengruppe in den Prozess eingebunden.

Das zentrale Kernelement der Reform ist die Einführung bundeseinheitlich definierter Leistungsgruppen. Danach werden alle Leistungen, die ein Krankenhaus erbringen (und abrechnen) kann, in 61 medizinische Leistungsgruppen eingeteilt. Krankenhäuser konnten diese Leistungsgruppen einzeln beim rheinland-pfälzischen Gesundheitsministerium beantragen. Für jede Leistungsgruppe sind personelle und sachliche Qualitätsanforderungen festgelegt, die von der Klinik erfüllt werden müssen, die Prüfung übernahm der Medizinische Dienst. Die Mitarbeiter:innen des Gesundheitsministeriums haben auf Grundlage der Gutachten sowie anderer Kriterien wie der Erreichbarkeit durch die Bevölkerung und der Bevölkerungsstruktur in einzelnen Regionen entschieden, welche Anträge positiv bzw. negativ beschieden werden. Die sich daraus ergebenden Veränderungen werden sich unter anderem in der Schließung einzelner Abteilungen zum 1.1.2027 und einer Verringerung der Bettenzahl zeigen.

Dennoch wird für Patientinnen und Patienten 2027 nicht plötzlich eine völlig neue Krankenhauslandschaft entstehen. Wahrscheinlicher ist ein mehrjähriger Umbau, bei dem sich zunehmend verändert, welches Krankenhaus welche Behandlung anbietet und wie weit Verbraucher dafür fahren müssen.

Es ist das explizite Ziel der Krankenhausreform, Überkapazitäten abzubauen, um die Qualität der erbrachten Leistungen zu steigern.

Für viele kleinere Häuser, die künftig keine umfassende Notfall- und Spezialversorgung mehr leisten können, sondern vorrangig für Alltagsnotfälle zuständig sein sollen, bietet die Umwandlung in ein sektorenübergreifendes Versorgungskrankenhaus („Regioklinik“) eine zukunftsfähige Perspektive. Diese Regiokliniken sollen eine Brücke zwischen der ambulanten und der stationären Versorgung bilden, indem sie die stationäre Basisversorgung eng mit Facharztpraxen, pflegerischen Angeboten und Reha-Kapazitäten verzahnen. Speziell hier sind aber noch Fragen zur Finanzierung und notwendigen Übergangsphasen offen, die hoffentlich schnell geklärt werden.

Nach dem Bekanntwerden der Bescheide werden die Träger der Krankenhäuser reagieren, sodass in den nächsten Wochen mit Meldungen über Schließungen oder Umwandlungen von Krankenhäusern zu rechnen ist. Aufgrund der Vielschichtigkeit der Neuordnung wird sich die AG der Patientenorganisationen in Rheinland-Pfalz nicht zu einzelnen Trägerentscheidungen positionieren, unterstützt aber das Reformvorhaben als solches.

In diesem Zusammenhang fordern wir:
  • Klare Patientensteuerung und Aufklärungskampagnen, damit Patient:innen auch künftig wissen, in welches Krankenhaus sie fahren können.
  • Eine flächendeckende und barrierefreie Erreichbarkeit gerade bei Alltagsnotfällen
  • Eine zeitnahe Anpassung des Rettungsdienstes und der Krankentransportdienste an die geänderte Krankenhauslandschaft
  • Schnelle und transparente Festlegung der Finanzierung der künftigen Regiokliniken, damit Übergänge gelingen und Versorgung nicht abbricht
  • Eine gemeinsame Anstrengung von Land und Krankenhausgesellschaft, um in den Leistungsgruppen, in denen zu wenige Anträge gestellt wurden, trotzdem eine umfassende und flächendeckende Versorgung herzustellen
Die Krankenhausreform ist ein notwendiger Schritt, damit wir auch in Zukunft eine flächendeckende Versorgung in Rheinland-Pfalz sicherstellen können.

Die Arbeitsgemeinschaft der Patientenorganisationen vertritt die Interessen von Patientinnen und Patienten in den Gremien im Land Rheinland-Pfalz. Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die maßgeblichen Organisationen auf Landesebene nach §140 f SGB V. Dies sind derzeit:

LAG Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen in Rheinland-Pfalz e.V.

Sozialverband Deutschland, Landesverband Rheinland-Pfalz/Saarland

Sozialverband VdK Rheinland-Pfalz e.V.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz e. V.
Neustadt im Netz e.V. - c/o caritas-zentrum Delbrêl, Aspeltstr. 10, 55118 Mainz
nin@mainz-neustadt.de - Tel. 06131 6367034 (AB mit Rückruf) oder 01515 19 221 21
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