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Neuordnung der Parkregelung für E-Tretroller in der Innenstadt tritt ab 01. März 2026 in Kraft
Auf Grundlage eines Stadtratsbeschlusses wurde im vergangenen Jahr eine Richtlinie über die Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Mainz durch E-Tretroller-Vermietsysteme (E-Tretroller-Richtlinie vom 02.07.25) entwickelt.
Nach Abschluss des aktuellen Auswahlverfahrens werden ab 01.03.26 nun drei Betreiber von E-Tretroller-Vermietsystemen aktiv vertreten sein. In der Innenstadt (Ortsbezirke Altstadt und Neustadt) erfolgt in Zukunft das E-Tretroller-Verleihsystem stationsbasiert. Hierfür werden 25 Abstellflächen eingerichtet, d.h. in der Innenstadt darf nur noch eine limitierte Zahl von 300 E-Tretrollern auf den ausgewiesenen Flächen abgestellt werden. Die Standorte der Abstellflächen sind als Anlage beigefügt. In bestimmten Bereichen - etwa in Teilen der Altstadt - ist das Abstellen komplett verboten (vgl. Anlage 2).
„Wir setzen die Richtlinie ab 1. März 2026 um. Dies bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt gemietete E-Tretroller in der Innenstadt nur noch in den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Das betrifft die Stadtteile Altstadt und Neustadt“, erklärt die zuständige Dezernentin Manuela Matz. Außerhalb dieser Zone gilt diese Regelung nicht. Sollten E-Tretroller in der Innenstadt außerhalb der Abstellflächen geparkt werden, dann hat der Anbieter diese ordnungsgemäß abzustellen, umzuverteilen oder zu entfernen.
„Wir mussten in den letzten Jahren gerade in der Innenstadt leider feststellen, dass viele E-Tretroller den Straßenraum blockieren, einfach irgendwo abgestellt oder umgeworfen werden. Wir hoffen, dass wir mit den neuen Regelungen diese Situation, die auch in anderen Städten zu beobachten ist, verbessern können“, erläutert Matz.
Übersichtsliste der Abstellflächen für E-Scooter im Stadtgebiet Mainz:
Standorte / Übersicht: Straßenname 01 Richard-Wagner-Straße, 55118 Mainz
02 Wallaustraße, 55118 Mainz
03 Sömmeringstraße, 55118 Mainz
04 Peter-Cornelius-Platz, 55118 Mainz
05 Josefsstraße, 55118 Mainz
06 Josefsstraße - Hindenburgstraße, 55118 Mainz
07 Frauenlobplatz, 55118 Mainz
08 Albinistraße, 55116 Mainz
09 Boppstraße, 55118 Mainz
10 Kurfürstenstraße, 55118 Mainz
11 Schießgartenstraße, 55116 Mainz
12 Erthalstraße, 55118 Mainz
13 Schottstraße, 55116 Mainz
14 Mittlere Bleiche, 55116 Mainz
15 Bauerngasse, 55116 Mainz
16 Hauptbahnhof Westseite
17 Am Kronberger Hof, 55116 Mainz
18 Münsterstraße, 55116 Mainz
19 Große Langgasse, 55116 Mainz
20 Heugasse, 55116 Mainz
21 Große Weißgasse, 55116 Mainz
22 Weißliliengasse, 55116 Mainz
23 Holzstraße, 55116 Mainz
24 Neutorstraße, 55116 Mainz
25 Bahnhof Römisches Theater, 55116 Mainz
Hinweis: Die Standorte 2 und 25 (Wallaustraße / Bahnhof Römisches Theater) müssen baustellenbedingt zum Start des E-Scooter-Managements ab 01.03.2026 temporär verschoben werden. Die finale Umsetzung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
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Zukunft der Mainzer Kunsthalle: Das sagt der neue Dezernent
Die Stadtwerke können den Betrieb der Mainzer Kunsthalle nicht auf Dauer stemmen. Kulturdezernent Ata Delbasteh (SPD) spricht über die künftige Finanzierung des Hauses - AZ Mainz (plus)

(Archivfoto: hbz/ Michael Bahr)
Diskussion um Tempo 30 in Mainz: „Unsinniges Hin und Her“
Die Tempo-30-Regelung auf den Mainzer Hauptverkehrsachsen wird sich einmal mehr verändern. Die meisten Bürger können die Debatte kaum noch nachvollziehen. Das sind die Reaktionen - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
Aus für Restaurant im Mainzer Hauptbahnhof
Das Restaurant „Levante“ im Mainzer Hauptbahnhof ist dauerhaft geschlossen. Die Betreiber wollen sich zu den Gründen nicht äußern. Das Lokal hatte 2024 eröffne - Merkurist

(Foto: Ralf Keinath)
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Schutz für demenzkranke Menschen
Wichtige Versicherungen im Überblick
„Viele Angehörige gehen davon aus, dass bei einem Schadenfall automatisch die Versicherung einspringt. Doch gerade bei Demenz gelten besondere Regeln – und ohne die richtigen Klauseln kann es teuer werden“, sagt Philipp Wolf, Versicherungsexperte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Mit einigen gezielten Anpassungen lässt sich das Risiko aber gut absichern.“
Private Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung ist eine der wichtigsten Absicherungen für Familien. Bei Menschen mit fortgeschrittener Demenz entsteht jedoch ein besonderes Problem: Sie gelten oft als nicht deliktsfähig und haften deshalb rechtlich nicht für verursachte Schäden. Ohne besondere Vereinbarungen bleiben Geschädigte dann häufig auf den Kosten sitzen.
Eine Demenzklausel kann diese Lücke schließen. Sie greift jedoch nur, wenn die demenzkranke Person als mitversicherter Angehöriger in der Haftpflicht eines Dritten – etwa von Kindern oder Partnern – eingeschlossen ist. Dies gilt sowohl in der häuslichen Gemeinschaft als auch, wenn die Person in einer Pflegeeinrichtung lebt und über die Police des Angehörigen mitversichert bleibt. Für alleinlebende Menschen mit fortgeschrittener Demenz gibt es diese Möglichkeit dagegen nicht.
„Die Demenzklausel ist für viele Familien ein echter Friedensstifter”, sagt Wolf. „Sie verhindert, dass Nachbarn oder Freunde auf ihren Kosten sitzen bleiben, obwohl die demenzkranke Person nichts für den Schaden kann.“
Hausratversicherung
Eine Hausratversicherung schützt das eigene Hab und Gut, also Einrichtung und technische Geräte. Kommt es jedoch zu einem Brand, weil beispielsweise ein Herd oder eine Kerze vergessen wurde, droht ein Problem: Wurde der Schaden grob fahrlässig verursacht, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Gerade bei Demenz passiert genau das – unabsichtlich, aber mit großer Wirkung.
Viele Versicherer bieten jedoch die Möglichkeit, gegen einen Mehrbeitrag den Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit zu vereinbaren. Dann zahlt die Versicherung auch bei solchen Schäden. Allerdings ist die Leistung oft auf eine bestimmte Höchstsumme begrenzt.
Ein häufiger Irrtum ist, dass Angehörige automatisch haften, nur weil sie eine Vollmacht haben oder Betreuer sind. Eine Haftung entsteht nur, wenn sie eigene Pflichten verletzen.
Unfallversicherung
Eine private Unfallversicherung kann sinnvoll sein, doch bei Demenz stoßen viele Verträge an ihre Grenzen. Unfälle, die durch Verwirrtheit oder eine Bewusstseinsstörung ausgelöst wurden, gelten oft nicht als versichert. In den Bedingungen sind solche Fälle ausdrücklich ausgeschlossen.
Zudem schließen viele Versicherer Personen ab Pflegegrad 3 ganz vom Unfallversicherungsschutz aus oder nehmen erhebliche Einschränkungen vor, da sie als „dauernd schwer pflegebedürftig“ gelten.
Der Experte Wolf empfiehlt deshalb: „Familien sollten bestehende Unfallversicherungen kritisch prüfen und gegebenenfalls anpassen. Gerade bei Demenz wirken viele Ereignisse wie ein Unfall, gelten aber nicht als solcher, wenn sie durch Verwirrtheit oder innere Ursachen ausgelöst wurden.“
Drei Tipps für den richtigen Versicherungsschutz
- Haftpflicht mit Demenzklausel abschließen
Sie sorgt dafür, dass auch nicht deliktsfähige Menschen abgesichert sind. - Grobe Fahrlässigkeit in Hausrat einschließen
Gerade bei Demenz schützt diese Option vor hohen finanziellen Belastungen. - Unfallversicherung überprüfen
Bei Demenz ist sie häufig nicht sinnvoll oder nur eingeschränkt leistungsfähig.
Fragen rund um die Hausrat-, Unfall- und private Haftpflichtversicherung beantworten die Versicherungsexperten der Verbraucherzentrale in einer kostenlosen Erstberatung unter (06131) 28 48 - 122 montags von 10 bis 13 Uhr und mittwochs von 14 bis 17 Uhr.
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Fahrer gibt bei Kontrolle Gas
In der Nacht zum Donnerstag, den 26. Februar 2026, kam es in der Hattenbergstraße in Mainz zu einer Verkehrskontrolle, bei der ein Fahrzeugführer vor der Polizei flüchtete.
Eine Streifenbesatzung beabsichtigte gegen 03:00 Uhr die Durchführung einer allgemeinen Verkehrskontrolle eines PKW in der Hattenbergstraße. Als ein Polizeibeamter an das geöffnete Fahrerfenster herantrat und den Fahrer aufforderte, den Motor abzustellen und die Handbremse anzuziehen, beschleunigte dieser plötzlich stark und flüchtete mit dem Fahrzeug.
Der PKW entfernte sich in Richtung Kaiser-Karl-Ring und fuhr dabei an der Einmündung Hattenbergstraße bei Rotlicht entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung in Richtung Rheinallee. Das Fahrzeug konnte zunächst nicht mehr festgestellt werden.
Im Rahmen der anschließenden Ermittlungen wurde die Halteranschrift des Fahrzeugs aufgesucht. Dort trafen die eingesetzten Kräfte die Fahrzeughalterin sowie deren Ehemann an. Diese gaben an, dass eigentlich niemand berechtigt gewesen sei, das Fahrzeug zu nutzen, jedoch einer der Söhne nicht zu Hause sei.
Der abwesende Sohn konnte telefonisch erreicht und wenig später in der Mainzer Neustadt kontrolliert werden, als er zu Fuß unterwegs war. Die Einsatzkräfte die ihn zuvor kontrolliert hatten, konnten ihn als den flüchtigen Fahrer identifizieren. Es stellte sich heraus, dass der junge Mann nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Der 19-Jährige Mainzer hat nun mit mehreren Strafanzeigen zu rechnen.
Neue Regeln für Stadtwerke-Parkplatz in der Mainzer Neustadt
Bisher hatten die Mainzer Stadtwerke ihren Parkplatz der Allgemeinheit von 16 bis 6 Uhr zur Verfügung gestellt. Das ändert sich nun. Das hat mit dem Frauenlob-Gymnasium zu tun - AZ Mainz

(Foto: Stephan Jonetzko)
Stadt Mainz kritisiert Entscheidung zu Tempo 30 auf Rheinachse
Die Stadt Mainz kritisiert die teilweise Aufhebung von Tempo 30 auf der Rheinachse. Verkehrsdezernentin Steinkrüger nennt die Entscheidung „völlig unverständlich“ und will sich weiter für den Lärmschutz einsetzen - Merkurist - AZ Mainz (plus)

(Foto: Deniz Gündogan)
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Rheinufer-Sanierung: Mainz bekommt Fördermittel
Nach drei Jahren bekommt Mainz wieder Geld aus dem Städtebauförderprogramm. Den zweiten Abschnitt der Rheinufergestaltung will das Land nun zu 90 Prozent fördern - AZ Mainz (plus)

(Bild: Bierbaum-Aichele-Landschaftsarchitekten/Stadt Mainz)
Mainzer Frauenlob-Schüler pflanzen Bäume in Framersheim
Auf dem Schulhof des Mainzer Frauenlob-Gymnasiums müssen fünf Linden für einen Turnhallen-Neubau weichen. Auf einer Fläche in Framersheim soll dafür nun Ersatz wachsen - AZ Mainz (plus)

(Foto: Axel Schmitz/pakalski-press)
Mainzer Stadtrechtsausschuss hebt Tempo 30 teilweise auf
Der Stadtrechtsausschuss verhandelte wieder über Tempo 30-Regelung auf Kaiserstraße und Rheinachse. Nun sickerte die Entscheidung durch: In Teilen wird Tempo 30 wieder aufgehoben - AZ Mainz (plus) - Merkurist - Mainz&

(Foto: Sascha Kopp)
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Stadtrechtsausschuss bestätigt Tempo 30 in weiten Teilen aufgrund des Lärmaktionsplans
(rap) In seiner Sitzung am 24.02.2026 hat der Stadtrechtsausschuss die Anordnungen zu Tempo 30 auf der Parcus- und Kaiserstraße bestätigt. Auf der Rheinachse wurden die Anordnungen nur teilweise – dies für den Abschnitt zwischen „Kaiser-Karl-Ring“ und der „Lahnstraße“ insgesamt und für den Abschnitt zwischen der „Lahnstraße“ und der „Mainstraße“ tagsüber (6.00 bis 22.00 Uhr) - aufgehoben.
Insgesamt sind in diesen Bereichen aufgrund der hohen Lärmbelastung allein ca. 5000 Anwohner:innen oberhalb der Schwelle der Gesundheitsgefahr betroffen, daher hatte der Stadtrat bereits mit Beschluss des Lärmaktionsplans im Oktober 2024 in den genannten Bereichen die Beibehaltung von Tempo 30 aus Lärmschutzgründen empfohlen.
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger zum gestrigen Beschluss des Stadtrechtsausschusses zu Tempo 30 auf Hauptverkehrsachsen:
„Ich stelle fest, dass der Stadtrechtssauschuss in großen Teilen die Richtigkeit der Verwaltungsentscheidung für Tempo 30 bestätigt und klar deren Rechtmäßigkeit anerkennt. Das ist erfreulich. Dass der Stadtrechtsauschuss jedoch auf anderen Streckenabschnitten das Ermessen in seiner Entscheidung nicht zu Gunsten der betroffenen Anwohner:innen ansetzt, ist bedauerlich. Schließlich gibt das Ermessen uns als Verwaltung genau diesen Spielraum, zum Schutz der Anwohner:innen Tempo 30 in den betreffenden Gebieten festzulegen. Dass der Ausschuss jedoch in der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 Stundenkilometer eine unverhältnismäßige Belastung für Autofahrerende sieht und damit eine Reisezeitverlängerung von durchschnittlich weniger als 30 Sekunden höher gewichtet als die Gesundheit von rund 5.000 lärmbetroffenen Anwohner:innen und vor allem von schwächeren Verkehrsteilnehmer:innen, ist in meinen Augen völlig unverständlich. Ich werde mich weiterhin für den Schutz der Bürger:innen vor Lärm und dem Schutz im Straßenverkehr einsetzen. Aus diesem Grund befürworte ich Tempo 30 auf den Hauptachsen der Mainzer Innenstadt. Die positiven Rückmeldungen von Anwohner:innen in den betroffenen Straßen zur Tempo-30-Regelung bestärken uns, die STVO-Novellierung weiterhin zum Schutze und Wohl unserer Bevölkerung umzusetzen.“
Die Entscheidung des Stadtrechtsausschusses im Hinblick auf die Anordnung von Tempo 30 auf der Rheinachse aus Gründen der Verkehrssicherheit steht noch aus. Das der Verwaltung vorliegende externe Gutachten bestätigt für den Abschnitt zwischen Diether-von Isenburg-Straße und Quintinsstraße eindeutig eine qualifizierte Gefahrenlage, die allein schon durch das hohe Verkehrsaufkommen und die verkehrliche Situation vor Ort gegeben sei. Ebenso führt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung gleich zu Beginn aus, dass bei der Anwendung der StVO das oberste Ziel die Verkehrssicherheit darstellt. Weiterhin heißt es wörtlich: „Hierbei ist die ,Vision Zero‘ (keine Verkehrsunfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) Grundlage aller verkehrlichen Maßnahmen.“
Umwelt- und Mobilitätsdezernentin Janina Steinkrüger: „Ich hoffe, dass in diesem Bereich die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden auch für den Stadtrechtsausschuss als oberste Priorität gesehen wird.“
Wechsel im Mainzer Ordnungswesen: Matz übergibt an Karsten Lange
Dezernentin Manuela Matz (CDU) gibt die Zuständigkeit für den Bereich Ordnungswesen ab und zieht nach mehr als sieben Jahren im Dienst ein Fazit - AZ Mainz (plus)

(Foto: Mia Kleinböhl)
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Tierpflegerin rettet Schwan am Mainzer Zollhafen
Ein erschöpfter Schwan macht Schlagzeilen am Mainzer Zollhafen: Nachdem er an zwei Tagen stundenlang an Land sitzt, nimmt das Tierheim ihn mit, um zu schauen, was dem Tier fehlt - AZ Mainz (plus)

(Foto: Tierheim Mainz)
Forderung: Bücherei nicht leer stehen lassen!
Auf Antrag der SPD-Fraktion im Ortsbeirat Mainz-Neustadt soll die Stadtverwaltung dafür sorgen, dass auch nach dem Umzug der Anna-Seghers-Bücherei in die Fuststraße die bisherigen Räumlichkeiten an den Bonifaziustürmen öffentlich und im Sinne des Gemeinwohls genutzt werden.

Anna-Seghers-Bücherei an den Bonifaziustürmen – Steht das Gebäude bald leer? (Foto: SPD Mainz-Neustadt)
Mit dem Umzug der Anna-Seghers-Bücherei in die Fuststraße in den kommenden Jahren werden die bisher genutzten Räumlichkeiten an den Bonifaziustürmen frei. „Da es sich beim Gebäudeensemble um die Bonifaziustürme um das Eingangstor zur Neustadt mit entsprechend hohem Besucherverkehr handelt, sollten die Räumlichkeiten auch zukünftig öffentlich genutzt werden“, begründet Alexander Klein, Mitglied des Ortsbeirats Mainz-Neustadt und stellvertretender Ortsvorsteher, den Antrag im Ortsbeirat, der sich an die Stadtverwaltung richtet.
Auseinandersetzung mit Pfefferspray vor Imbiss
Am Sonntag, den 22.02.2026, kam es gegen 15 Uhr in der Goethestraße in Mainz zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen vier Personen.
Nach bisherigen Erkenntnissen gab es Streitigkeiten vor einem Dönerimbiss, bei der unter anderem Pfefferspray eingesetzt worden sein soll. Beim Eintreffen der Einsatzkräfte konnten beide beteiligten Parteien, jeweils bestehend aus zwei Personen, vor Ort angetroffen und getrennt werden.
Im Rahmen der Sachverhaltsaufnahme ergab sich, dass die zwei Beschuldigten Männer im Alter von 20 und 18 Jahren, die Vorbesitzer des Restaurants waren und dort noch lagernde Gegenstände von den neuen Mietern verlangten.
Im Verlauf der Auseinandersetzung sollen die beiden ehemaligen Besitzer die beiden Geschädigten mit den Händen ins Gesicht geschlagen haben. Zudem setzte einer der Beschuldigten Pfefferspray ein, während der andere den Geschädigten ein Messer vorzeigte ohne dieses jedoch einzusetzen.
Durch die Auseinandersetzung erlitt der Betreiber Augenreizungen durch das Pfefferspray. Das Familienmitglied zog sich eine Prellung an der Wange sowie ebenfalls eine Augenreizung zu.
Der Hauptbeschuldigte wurde erkennungsdienstlich auf einer Polizeidienststelle behandelt und das Pfefferspray beschlagnahmt. Gegen die beiden wurde ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131 65-34250 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Taschendiebstahl durch Dreiergruppe- Polizei bittet um Hinweise
Am Samstagnachmittag, dem 21.02.2026 gegen 17.00 Uhr kam es am Bussteig 1 der Linie 56 am Hauptbahnhof in Mainz zu einem Taschendiebstahl zum Nachteil eines 32-jährigen Geschädigten. Nach derzeitigem Erkenntnisstand befand sich der Geschädigte um 16:56 Uhr am Bussteig 1 des Mainzer Hauptbahnhofs und wollte in den Bus der Linie 56 in Richtung Ginsheim-Gustavsburg einsteigen. Zeitgleich hielt sich dort eine Dreiergruppe junger Männer auf. Beim Einstieg in den Bus wurde der Geschädigte von einer Person aus der Gruppe von hinten geschubst. Im weiteren Verlauf setzten sich die drei Männer in unmittelbare Nähe des Geschädigten. Nachdem die Personengruppe den Bus wieder verlassen hatte, stellte der Geschädigte das Fehlen seines Portemonnaies fest. Anschließend begab er sich zur Polizei und erstattete Anzeige.
Die drei Personen wurden wie folgt beschrieben:
- Person 3: männlich, ca. 1,75 m groß, schwarze Haare, normale Statur
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 2 unter der Rufnummer 06131/65-34250 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz2@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Geldbeutel aus Rucksack gestohlen
Am Donnerstag, 19.02.2026, gegen 14:15 Uhr ist eine 73-Jährige nach dem Einkaufen Opfer eines Taschendiebstahls geworden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand kaufte die Frau zunächst in einem Supermarkt im Kaiser-Wilhelm-Ring in der Mainzer Neustadt ein und verstaute nach dem Bezahlen ihren Geldbeutel im vorderen Fach ihres Rucksacks. Anschließend machte sie sich zu Fuß auf den Weg zu einem weiteren Geschäft in der Bahnhofstraße in der Innenstadt. Dort bemerkte sie, dass der Rucksack zwischenzeitlich geöffnet wurde. Ihr Geldbeutel fehlte.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Mainz 1 unter der Rufnummer 06131 65-34150 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail unter pimainz1@polizei.rlp.de an die Polizei übermittelt werden.
Neuer Trend: Lesefeten in Mainz ziehen junges Publikum an
Im Mainzer Café „Fette Henne“ treffen sich Menschen zum gemeinsamen Schmökern und zum Austausch. Warum das analoge Konzept im digitalen Zeitalter aufgeht - AZ Mainz (plus)

(Foto: Rebecca Herber)
Kosten für Kaiserbrücke in Mainz deutlich gestiegen
Die barrierefreie Erschließung soll statt der angenommenen 3,4 Millionen nun doppelt so viel kosten. Auch die Fertigstellung verzögert sich. Doch es gibt auch gute Nachrichten - AZ Mainz (plus)

(Foto: © René Vigneron)
Dubiose Schreiben von „DerKundenClub“
„Willkommen“ in der Kostenfalle: Hohe Kosten für eine nie bestellte Leistung?
Post aus Bulgarien sorgt aktuell für Verwirrung in rheinland-pfälzischen Briefkästen. Das Unternehmen „DerKundenClub“ verschickt vermeintliche Begrüßungsschreiben für eine Lotto-Spielgemeinschaft. Die betroffenen Verbraucher:innen berichten, niemals einen solchen Vertrag abgeschlossen zu haben.
Aktuell häufen sich Berichte über Schreiben der Firma DerKundenClub mit Sitz in Petrich, Bulgarien. Die gute Nachricht vorab: Wer nicht unterschrieben hat, muss auch nicht zahlen! In den Briefen werden Verbraucher:innen als neue Mitglieder einer Spielgemeinschaft für den EuroJackpot begrüßt. Das Unternehmen behauptet einfach, die Betroffenen aus einer „bisherigen Spielgemeinschaft übernommen“ zu haben.
Für die Teilnahme an den Ziehungen sollen monatlich 79 Euro fällig werden. Der Betrag wird laut Schreiben per SEPA-Lastschrift „4-wöchentlich im Voraus“ eingezogen. Dabei wird eine Mindestvertragslaufzeit von drei Monaten suggeriert.
„Man sollte sich von der offiziellen Aufmachung und den bereits eingedruckten Bankdaten nicht einschüchtern lassen“, rät Juristin Andrea Steinbach von der Verbraucherzentrale. „Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn beide Seiten zustimmen. Eine einseitige „Übernahme“ aus anderen Gemeinschaften ohne Zustimmung ist rechtlich nicht wirksam.“
Checkliste: Das sollten Betroffene jetzt tun
- Widerspruch einlegen: Per E-Mail an info@derkundenclub.com, dass kein Vertrag besteht. Den Vertragsschluss sollte man ausdrücklich bestreiten.
- Konto im Blick behalten: Sollte der Betrag von 79 Euro ohne Einverständnis abgebucht werden, kann man diese Lastschrift bei der Bank innerhalb von acht Wochen ohne Angabe von Gründen rückgängig machen („Rücklastschrift“).
- Keine Angst vor Inkasso: Dubiose Anbieter drohen oft mit Mahnungen oder Inkasso-Büros. Hier standhaft bleiben: Wo kein wirksamer Vertrag, da keine Zahlungspflicht.
- Datenschutz einfordern: Zusätzlich sollte man die Löschung der personenbezogenen Daten fordern und eine Bestätigung darüber, woher der Anbieter die Bank-Daten ursprünglich erhalten hat.
- Auf der Seite der Verbraucherzentrale kann man sich bei Bedarf interaktiv einen Musterbrief erstellen lassen.
Dreifach donnerndes Helau in der Tagespflege „Einklang“ im Martinsstift Mainz
Am Fastnachts-Freitag hieß es in der Tagespflege „Einklang“ im Altenpflegeheim Martinsstift Mainz wieder: „Ein dreifach donnerndes Helau!“ Mit viel Engagement und Herzblut stellte das Team der Tagespflege eine eigene närrische Sitzung auf die Beine.

Tagespflege „Einklang“ im Martinsstift Mainz
Musikalischer Höhepunkt: Jakobiner Mainz-Bretzenheim
Das abwechslungsreiche Programm begeisterte mit humorvollen Sketchen, Dialogen und allerlei Kokolores. Auch Sitz- und Stehtänze sowie gemeinsames Singen sorgten für beste Stimmung. Ein besonderer Höhepunkt war der Besuch einer Musiker-Delegation der Jakobiner Mainz-Bretzenheim, die den Saal zum Schunkeln brachte.

Fachhelferin Leonie Leuschner (Mitte) und eine Musiker-Delegation der Jakobiner Mainz-Bretzenheim
Bei Kaffee, Kreppeln und einem Gläschen Sekt feierten die Tagesgäste ausgelassen mit. Zum stimmungsvollen Abschluss sangen und schunkelten alle gemeinsam zu Thomas Negers Mainzer Klassiker „Im Schatten des Doms“. Die einhellige Meinung der Gäste: „Das war spitze!“
Mit einem fröhlichen Helau verabschiedete sich die Tagespflege „Einklang“ bis zur nächsten Kampagne.
Fokuswoche Geld 2026: Finanzwissen stärken und finanzielle Zukunft gestalten
Kostenfreie Online-Vorträge der Verbraucherzentralen
Die aktuellen Diskussionen rund um das Rentenniveau und mögliche Anpassungen der Altersgrenzen zeigen vor allem eines: Es lohnt sich mehr denn je, die eigene finanzielle Zukunft aktiv in die Hand zu nehmen. Auch die geplante Reform der Riester-Rente bietet Anlass, sich neu zu orientieren und die eigenen Vorsorgestrategien zu überprüfen. Die Fokuswoche Geld der Verbraucherzentralen unterstützt dabei mit unabhängigem Finanzwissen für unterschiedliche Lebenssituationen – verständlich und praxisnah.
„Gerade in Zeiten des Wandels ist es eine große Chance, sich Klarheit zu verschaffen und die eigenen finanziellen Ziele bewusst zu gestalten“, erklärt Josephine Holzhäuser, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Wer sich informiert und ein solides Grundwissen aufbaut, kann selbstbewusst Entscheidungen treffen und die eigenen Finanzen langfristig bedarfsgerecht und rentabel ausrichten. Unabhängige Informationen sind dabei besonders wichtig – denn sie helfen, Angebote besser einzuordnen und die individuell passenden Lösungen zu finden“, so Holzhäuser.
Wer heute aktiv wird, schafft die Grundlage für mehr Sicherheit, Flexibilität und finanzielle Selbstbestimmung in der Zukunft.
Finanzwissen für jede Lebensphase
Genau hier setzt die bundesweite Fokuswoche Geld der Verbraucherzentralen an:
Vom 2. bis 6. März 2026 vermitteln Expert:innen in einer Reihe kostenfreier Online-Vorträge fundiertes, praxisnahes Finanzwissen – unabhängig und verbraucherorientiert.
Im Mittelpunkt steht die zentrale Frage: Wie kann ich meine finanzielle Zukunft heute klug gestalten und mich langfristig absichern? Die Teilnehmenden erhalten wertvolle Impulse und erfahren unter anderem:
- welche Schritte für eine solide private Altersvorsorge notwendig sind,
- welche Produkte zu den unterschiedlichen Lebenssituationen passen,
- welche Versicherungen sinnvoll und notwendig sind,
- welche Möglichkeiten es gibt, die eigene Immobilie zu Geld zu machen und worauf dabei zu achten ist und
- wie sich durch bewusste Entscheidungen Ausgaben senken lassen.
Gut informiert, selbstbestimmt entscheiden
Die Fokuswoche Geld richtet sich an alle, die ihre Finanzkompetenz ausbauen und ihre finanziellen Entscheidungen mit mehr Sicherheit treffen möchten – ganz gleich, ob sie am Anfang stehen oder ihr Wissen vertiefen wollen. Die Vorträge helfen dabei, Klarheit zu gewinnen, Zusammenhänge zu erkennen und die eigenen finanziellen Möglichkeiten besser zu nutzen.
Ausführliche Informationen zu Programm und Anmeldung finden Interessierte unter www.verbraucherzentrale-rlp.de/fokuswoche-geld.
Kurzüberblick über das Vortrags-Portfolio:
- Sparen für jedes Budget – Wo stecken Geldfresser?
- Private Altersvorsorge – Wie gehe ich vor?
- ETF als Geldanlage und Altersvorsorge – warum ETFs die erste Wahl sind! (für Einsteiger:innen)
- Schritt für Schritt zum ETF - So setzen Sie Ihre Anlagestrategie um (für Kenner:innen)
- Nachhaltig anlegen – Worauf sollten Sie achten?
- Immobilie verrenten – Das Haus zu Geld machen?
- Versicherungen – Welche sind nötig und sinnvoll?
- Berufsunfähigkeitsversicherung – Was sind die Grundlagen?
Jobcenter Mainz: Ab März mit Termin und ohne Wartezeit
Das Jobcenter Mainz weist daraufhin, dass ab dem 16. März 2026 Gespräche nur noch nach Terminvereinbarung stattfinden können. Spontane Vorsprachen sollen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich sein, mit Ausnahme klar definierter Notfallsituationen.
Unterminierte Vorsprachen führen regelmäßig zu einem hohen und schwer planbaren Publikumsaufkommen und dementsprechenden Wartezeiten. Im Jobcenter sind dies monatlich rund 1600 Anliegen. Um die Service-Qualität zu verbessern und auch den Personaleinsatz effektiver zu gestalten, hat sich das Jobcenter daher zur konsequenten Termineinführung entschlossen.
„Durch geplante Termine können sich die Mitarbeitenden besser auf die individuellen Anliegen vorbereiten,“ erklärt Marc Salzmann, Geschäftsführer des Jobcenters. “So können z.B. Unterlagen vorab geprüft werden und die Gespräche konzentrieren sich auf das Wesentliche. Wartezeiten werden vermieden und Vertretungssituationen sind für uns besser steuerbar. Das hilft gleichermaßen den Kunden und der Mitarbeiterschaft.“
Buchbar sind die Termine über die Homepage des Jobcenters.
Telefonische Anfragen können weiterhin wie gewohnt über das Service-Center (Tel. 06131 88080) erfolgen. Wer doch ins Gebäude kommt, findet im Eingangsbereich digitale Boards zur Buchung. Über die Jobcenter App, die Webseite sowie den Social-Media-Kanal wird fortlaufend über alle Neuigkeiten informiert und durch den Prozess begleitet.
Der Geschäftsführer betont: “Wenn sich jemand in einer akuten finanziellen Notlage befindet, die unmittelbares Handeln erfordert, wird er natürlich entsprechende Hilfe vor Ort erhalten.“
So wird der Frühjahrsputz umweltfreundlich und gesundheitsschonend
Fenster säubern, Teppich reinigen, Ofen schrubben: Landauf, landab putzen viele Menschen im Frühjahr ihre Wohnung oder ihr Haus. Doch viele Reinigungsmittel enthalten umweltschädliche oder gesundheitsgefährdende Chemikalien. Luise Körner, Chemieexpertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) erklärt, welche ökologischen und gesündere Alternativen es gibt.
Problematische Inhaltsstoffe in Putzmitteln
Umweltfreundliche Reiniger als Alternative
- Blauer Engel: Produkte mit dem Blauen Engel dürfen keine gesundheits- und umweltschädlichen Konservierungsmittel und Duftstoffe enthalten. Die Tenside sollen vorwiegend pflanzlich sein.
- EU Ecolabel: Mit dem EU Ecolabel ausgezeichnete Produkte dürfen nur wenig Chemikalien enthalten. Einige umweltbelastende Stoffe wie biologisch nicht abbaubare Weichmacher sind verboten. Außerdem setzt das Label eine gute Umweltbilanz in der Herstellung voraus.
- Ecocert: Das Ecocert-Siegel hat besonders strenge Kriterien: 95 Prozent der Inhaltsstoffe müssen natürlichen Ursprungs sein, das Produkt darf keine Inhaltsstoffe aus Erdgas oder Erdöl enthalten. Künstliche Konservierungsmittel sind allerdings erlaubt, solange sie nicht über 5 Prozent der Inhaltsstoffe ausmachen.
- DAAB: Produkte mit dem Siegel des Deutschen Allergie- und Asthmabundes schließen Inhaltsstoffe aus, die Allergien auslösen können. Das Siegel prüft allerdings nicht auf Umweltverträglichkeit.
Auch können Sie guten Gewissens zu Produkten greifen, die von Ökotest mit „Sehr gut“ ausgezeichnet wurden.
Sparsam mit Putzmitteln umgehen
Ökologische Alternative: Putzmittel selber herstellen
- Kalk entfernen: Kalk im Bad und in der Küche lässt sich generell gut mit Essig oder Zitronensaft bekämpfen. Zum säubern der Duschkabine: Essig und Zitronensäure im 1:2 Verhältnis mischen, mit einem Schwamm auftragen, 15 Minuten einwirken lassen und mit warmen Wasser abspülen. Um den "Peeling-Effekt" für die Reinigung von Dusche oder Badewanne zu verstärken, können Sie etwas Salz hinzugeben.
- Fenster reinigen: Vom Regenwetter stark verschmutzte Fenster reinigen Sie am besten mit einer ausrangierten Nylonstrumpfhose und einem guten Schuss Essig oder Zitronensaft im Putzwasser. Essig und Zitrone wirken als natürliche Kalklöser, die Strumpfhose entfernt auch festeren Schmutz ohne Kratzer zu hinterlassen. Gegen Fettreste hilft übrigens auch aufgebrühter Schwarztee. Die darin enthaltenen Gerbstoffe entfernen Öl und Nikotin und wirken auch nachhaltig als Schutzschild gegen neue Verschmutzungen.
- Abfluss reinigen: Gegen einen verstopften Abfluss hilft kochendes Kartoffelwasser. Ist dieser jedoch extrem stark verschmutzt, hilft nur noch eine Mischung aus Essig und Natron. Hierzu geben Sie drei bis vier Esslöffel Natron direkt in den Abfluss. Anschließend spülen Sie mit einer Tasse Essig nach, um die chemische Reaktion in Gang zu setzen. Ungefähr 30 Minuten später spülen Sie mit warmem Wasser nach. Mit dem Natron-Essig-Mix lässt sich auch das WC reinigen. Sollten Sie kein Natron zur Hand haben, können Sie auch Backpulver verwenden.
- Teppich säubern: Teppiche werden mit Natron wieder frisch. Lösen Sie das Pulver in warmen Wasser auf und sprühen den Teppich mit Hilfe einer Sprühflasche damit ein. Nachdem das Natron für einige Stunden einwirken konnte, können Sie es mit dem Staubsauger einfach aufsaugen. Das Natron entfernt Gerüche und kleinere Verunreinigungen. Druckstellen im Teppich lassen sich gut mit einigen Dampfstößen aus dem Bügeleisen wieder aufpolstern. Achten Sie dabei allerdings darauf, den Teppich nicht direkt mit dem Bügeleisen zu berühren.
- Gardinen weißen: durch gewöhnliches Küchensalz wird Weiß wieder zum Strahlen gebracht. Lösen Sie das Salz dazu in warmem Wasser auf und lassen Sie den Stoff für mehrere Stunden einweichen. Anschließend waschen Sie die Gardine ganz normal in der Waschmaschine. Auf diese Weise können Sie auf chlorhaltige Reiniger oder Waschmittel mit optischen Aufhellern verzichten, welche die Gewässer belasten.
Suizidandrohung sorgt für größeren Polizeieinsatz in der Zwerchallee
Ein 57-jähriger Mann, der sich in einer psychischen Ausnahmesituation befand, hat am Mittwochvormittag, 18.02.2026, zwischen 09:45 Uhr und 11:15 Uhr für einen größeren Einsatz von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst in Mainz-Mombach gesorgt.
Der Mann hatte gedroht, im Bereich Zwerchallee/Hattenbergstraße/Mombacher Straße von einer Brücke zu springen. Einsatzkräfte der Polizei standen durchgehend im Kontakt mit dem Mann. Gegen 11:15 Uhr konnte dieser angesprochen und gesichert werden. Anschließend wurde der Mann durch den Rettungsdienst medizinisch betreut. Zu keinem Zeitpunkt bestand eine Gefahr für Unbeteiligte.
Ein wichtiger Hinweis noch: In der Regel berichten wir nicht über Suizidsachverhalte, außer sie entfalten eine enorme Öffentlichkeitswirksamkeit und Aufmerksamkeit in der Bevölkerung. Etwa durch erhebliche Straßensperrungen oder generelle Sichtbarkeit der Situation.
Wenn Sie sich selbst betroffen fühlen, kontaktieren Sie bitte umgehend die Telefonseelsorge unter der kostenlosen Hotline 0800-1110111 oder 0800-1110222 oder online unter telefonseelsorge.de. Hier erhalten Sie professionelle Hilfe.
Paketverlust beim Online-Shopping – Die rechtlichen Tücken einer Abstellgenehmigung
Klingeln war gestern: was passiert, wenn die Ware nicht ankommt?
Ob vor der Haustür, im Treppenhaus oder hinter der Mülltonne: Immer mehr Online-Bestellungen werden ohne persönliche Übergabe abgestellt. Was für Paketdienste bequem ist, kann für Kund:innen schnell zum Ärgernis werden. Die Verbraucherzentrale klärt auf, wer im Ernstfall für den Verlust aufkommen muss.
Aktuell vermehrt Beschwerden über unberechtigt abgestellte Pakete
Zurzeit erreichen die Verbraucherzentrale vermehrt Beschwerden über Zustellungen ohne gültige Abstellgenehmigung. Ein typisches Beispiel ist der Fall einer Verbraucherin, deren Paket ohne Erlaubnis einfach in den Flur eines Mehrfamilienhauses geworfen wurde. Andere berichten davon, dass Pakete einfach vor der Haustür – gut für alle Vorübergehenden sichtbar – abgestellt werden. Sogar Zustellungen in statt neben der Mülltonne wurden gemeldet.
Die Verbraucherzentrale klärt zu den wichtigsten Fragen auf
- Was ist eine Abstellgenehmigung?
Mit einer Abstellgenehmigung erlaubt man dem Paketdienst offiziell, eine Sendung an einem vorab vereinbarten Ort zu hinterlegen, ohne dass man persönlich unterschreiben bzw. das Paket entgegennehmen muss.
- Wer trägt das Risiko, wenn ein Paket nach der Online-Bestellung verschwindet?
Die Antwort ist für Verbraucher:innen eindeutig: Beim Online-Shopping trägt der Händler, also der Online-Shop, das Versandrisiko. Auch wenn ein externer Paketdienst die Ware transportiert, ist dieser rechtlich gesehen nur der „verlängerte Arm“ des Verkäufers. Die Verantwortung des Online-Shops endet erst, wenn die Ware sicher angekommen ist. Geht das Paket auf dem Weg verloren oder wird es unberechtigt (ohne Genehmigung) irgendwo abgestellt und gestohlen, muss der Händler den Kaufpreis erstatten oder Ersatz liefern.
- Was ändert sich, wenn ich eine Abstellgenehmigung erteilt habe?
Bei Bestellungen bei einem Händler: Sobald das Paket ordnungsgemäß am vereinbarten Ort abgelegt wurde, gilt es rechtlich als zugestellt. Damit geht das Risiko auf die Verbraucher:innen über. Geht die Sendung danach verloren oder wird gestohlen, hat man in der Regel keinen Anspruch auf Ersatz oder Erstattung durch den Händler.
- Wie ist das bei beschädigten Paketen?
Hat man keine Abstellgenehmigung erteilt, muss der Händler für den Schaden einstehen. Mit Genehmigung kommt es darauf an, ob der Schaden vor oder nach der Ablage entstanden ist. Dies ist für Verbraucher:innen in der Praxis aber oft schwer nachzuweisen. Wenn der Ablageort jedoch gänzlich ungeeignet war, können Händler oder Paketdienst weiterhin in der Verantwortung stehen. Eine Abstellgenehmigung ist kein Freibrief für eine unsachgemäße Zustellung. Wenn man „vor der Haustür“ angibt, es aber gerade wie aus Eimern regnet und der Ort völlig ungeschützt ist, darf der Bote das Paket dort nicht einfach ablegen.
- Muss der Paketdienst beweisen, dass er das Paket abgestellt hat?
Ja. Im Streitfall liegt die Beweislast beim Paketdienst. Ein einfacher Zustellvermerk im System reicht nicht aus; es werden konkrete Nachweise wie Fotos oder genaue Ortsangaben benötigt, die zeigen, dass das Paket am vereinbarten und geeigneten Ort abgelegt wurde.
- Was soll ich tun, wenn mein Paket weg ist?
Als Verbraucher:in sollte man umgehend den Händler und nicht nur den Paketdienst kontaktieren. Die Klärung, ob der Paketdienst einen Fehler gemacht hat, ist eine interne Angelegenheit zwischen Händler und Versanddienstleister und darf nicht zu Lasten der Verbraucher:innen gehen.
Tipp: Falls ein Händler behauptet, man müsse selbst einen Nachforschungsauftrag beim Paketdienstleister stellen bzw. sich selbst mit diesem auseinandersetzen: Das stimmt nicht, es ist allein die Aufgabe des Händlers, sich darum zu kümmern.
- Was sollte man bei einer Abstellgenehmigung beachten?
- Wahl des Ablageortes
Der Ort sollte trocken, wettergeschützt und für Fremde nicht einsehbar sein (z. B. Garage, Hinterhof). - Präzise Beschreibung
Hilfreich ist es, den Ablageort so genau wie möglich zu beschreiben (z. B. „In der grauen Box hinter dem Gartenhaus“). - Einmal-Genehmigung statt Dauer-Okay
Viele Dienste bieten an, nur für ein spezifisches Paket ein Abstell-Okay zu geben. So kann man je nach Wetterlage oder Warenwert flexibel entscheiden. - Alternative Paketstation
Ist man selten zu Hause, ist die Lieferung an eine Packstation oft die sicherste Variante, da hier die Verantwortung erst bei der Abholung übergeht.
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Fasten – Verzicht für die Gesundheit
Der Aschermittwoch leitet die Fastenzeit ein – nicht nur in religiösen Gegenden. Die 40 Tage bis Ostern sind heute für viele Menschen ein willkommener Anlass, die Bremse zu ziehen und bewusst auf Nahrung oder bestimmte Nahrungsmittel zu verzichten. Immer öfter geht es dabei nicht nur ums Abnehmen - sondern darum, sich von eingeschliffenen Ernährungsgewohnheiten zu lösen und zu einer gesünderen Lebensweise zu finden.
Woher kommt das Fasten?
Fasten in der Medizin
Weit verbreitet: Wetten-dass-Fasten
Wer vorübergehend „trocken“ lebt, schläft in der Regel besser, tut seiner Haut Gutes und kann sich meist über mehr Energie freuen. Und im besten Fall ist es der Beginn eines dauerhaften Verzichts.
Andere verbannen während ihrer Fastenzeit den Zucker aus ihrem Leben – wobei viele Lebensmittel auf natürliche Art und Weise Zucker enthalten und man deshalb besser von Süßigkeitenfasten spricht. Die vielen süßen Kleinigkeiten zwischendurch, die vermeintlich die Nerven stärken, die der Körper aber nicht braucht, belasten unter anderem die Bauchspeicheldrüse. Sie steuert den Insulinhaushalt, über den Zucker in Energie verwandelt wird. Ist die Zuckerzufuhr zu groß, werden die überflüssigen Kalorien in Fett umgesetzt. Fett wiederum gilt als entzündungsfördernd, was bei der Entstehung von Krebs, bei Arthritis und anderen entzündlichen Krankheiten eine Rolle spielen kann.
Egal auf welches Lebensmittel man eine Zeitlang verzichtet – das Fasten bringt den Stoffwechsel auf Trab, es unterstützt die Zellreinigungsprozesse und kann auch das Immunsystem stärken. Und hat man es erst geschafft, mehrere Wochen auf Fleisch und Wurst, Milchprodukte, Fast Food oder fettige Chips zu verzichten, kann man sich schon allein deshalb besser fühlen.
Im Trend: Intervallfasten
Im Gespräch: Basenfasten
Am besten unter Aufsicht: Heilfasten
Vorsicht: Nicht allen tut Fasten gut
© Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Rheinland-Pfalz e.V. (LZG)
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Kontrastprogramm: Musikgenuss im Martinsstift Mainz
Renommierte Musiker begeistern Bewohnerinnen und Bewohner mit zwei Konzerten
Im Februar fanden im Martinsstift Mainz zwei Konzerte mit renommierten Musikern statt, die kaum unterschiedlicher hätten sein können. Zuerst gab Michael Form ehrenamtlich ein Flötenkonzert für die Bewohnerinnen und Bewohner. Michael Form ist ein in Mainz geborener, renommierter Blockflötist und Orchester- und Operndirigent mit Weltruf. Der Profimusiker erhielt bereits die goldene Stimmgabel in Frankreich für sein Album „Bach Remixed", lehrt als Professor in Bern (Schweiz) und gilt als einer der facettenreichsten Musiker seiner Generation. Im Martinsstift spielte er Stücke der Renaissance und des Barocks. Bewundernd reagierte das Publikum auf die französischen Bach-Suiten, die Michael Form selbst von Klavier auf Flöte umgeschrieben hat. Die Bewohnerinnen und Bewohner waren so begeistert, dass der Instrumentalvirtuose einige Zugaben spielen musste. Michael Form versprach wiederzukommen.Auch Mainzer Fastnacht hält Einzug ins Martinsstift
Eine Woche später war die bekannte Fastnachtsmusikgruppe „Die Maledos" in der Einrichtung zu Gast. Das Trio kam allerdings nur als Duo, weil Uwe Ferger erkrankt war. Die Maledos mit Klaus Dieter Becht am Akkordeon und Dieter Scheffler am Kontrabass sind international durch Funk und Fernsehen bekannt, traten im ZDF in der „Schlagerparade" oder auch bei „Mainz bleibt Mainz" auf. Sie gehören dem Mainzer Fastnachtsverein „Die Bohnebeitel" an, der auch im SWR seine Fernsehsitzung hält. Das Duo brachte Bewohnerinnen und Bewohner mit ihren Hits wie „Ohne Worscht, ohne Woi“, „De Meenzer Wutzetango“, „Mir sin stolz druff, dass mer Meenzer sin" oder „Oi, oi, oi, oi" in eine ausgelassene Stimmung und war ein hochkarätiger Einstieg in die Kampagne 2026. Auch sie traten ehrenamtlich auf, wofür sich das Martinsstift herzlich bedankte.Fotos: Martinsstift Mainz
Bundespolizei greift bei gefährlicher Situation am Bahnhofsvorplatz in Mainz ein
Am Nachmittag, des 12. Februar 2026 kam es am Mainzer Hauptbahnhof zu einem Einsatz der Bundespolizei. Die eingesetzten Kräfte konnten beobachten, wie ein Mann einer Frau aus geringer Entfernung eine schwarze Pistole an den Kopf hielt.
Die Beamten forderten umgehend weitere Kräfte zur Unterstützung an, um eine Kontrolle durchzuführen.
Bei Annäherung des Mannes, wurde er umgehend angesprochen und aufgefordert seine Hände aus seinen Taschen zu nehmen. Dieser Aufforderung kam der Mann, hier ein 31-jährige Deutscher, zu keinem Zeitpunkt nach, weshalb die Beamten ihm den Einsatz eines Tasers (Distanz-Elektroimpulsgerät, DEIG) androhten.
Er konnte schließlich zu Boden gebracht und gefesselt werden. Dabei leistete dieser erheblichen Widerstand, wobei es zu Tritten gegen die Polizisten kam. Ebenso wurden die Beamte bedroht und bespuckt, weswegen dem Mann eine Spuckhaube angelegt werden musste. Verletzt wurde bei diesem Einsatz niemand
Bei der Dursuchung konnte schließlich eine Softair aufgefunden und sichergestellt werden.
Ein auf der Dienstelle durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,11 Promille.
Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstand und tätlichen Angriffs gegen Vollstreckungsbeamte und Bedrohung eingeleitet.
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Streit am Hauptbahnhof führt zu Polizeieinsatz
Am 13. Februar 2026, gegen 1 Uhr kam es am Hauptbahnhof Mainz zu einem Polizeieinsatz.
Während eines Streifengangs bemerkten Beamte der Bundespolizei einen Streit zwischen zwei Frauen. Dabei handelte es sich zunächst um eine verbale Auseinandersetzung.
Hier soll eine 20-jährige afghanische Staatsangehörige sich aggressiv gegenüber einer 21-jährigen Frau, ebenfalls mit afghanischer Staatsangehörigkeit, verhalten haben.
Beim Einschreiten der eingesetzten Kräfte, reagierte die 20-jährige Frau aggressiv und unkooperativ. Der darauf erfolgte Platzverweis, der ihr von den Beamten erteilt wurde, kam sie zu keiner Zeit nach. Auch nach erfolgter Androhung, dass man den Platzverweis mit Zwang durchsetzen würde, folgte die Frau der Anweisung nicht.
Bei der Durchsetzung der Maßnahme, ließ sich die in Gewahrsam genommene Frau mehrmals absichtlich fallen und fing an zu schreien. Sie konnte anschließend auf das Bundespolizeirevier Mainz verbracht werden. Dort ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,0 Promille.
Gegen die 20-jährige Frau wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet.
Trickdiebstahl und anschließender Missbrauch einer Bankkarte
Ein 78-jähriger Geschädigter erschien am 12.02.2026 gegen 18:00 Uhr auf einer Mainzer Polizeidienststelle und erstattete Anzeige wegen eines Trickdiebstahls.
Nach Angaben des Mannes befand er sich am Mittwoch, dem 11.02.2026 gegen 11:30 Uhr zu Fuß auf dem Heimweg. Er lief die Hindenburgstraße in Richtung Goethepark entlang, als ihm auf der gegenüberliegenden Straßenseite ein unbekannter Mann auffiel, der ihm zuwinkte. Der Unbekannte begab sich schließlich zu ihm und fragte, ob er 50 Cent für einen Parkautomaten habe. Als der Geschädigte in seinem Geldbeutel nach Kleingeld suchte, griff der Mann unvermittelt selbst hinein, entnahm 50 Cent und übergab im Gegenzug 1 Euro. Anschließend entfernte sich der Täter in unbekannte Richtung.
Der Geschädigte setzte seinen Heimweg in Richtung Leibnizstraße fort. Beim Aufschließen seiner Wohnungstür näherte sich ihm plötzlich eine männliche Person von hinten und half ihm ungefragt beim Öffnen der Tür. Ob es sich hierbei um denselben Mann handelte, ist derzeit unklar. Die vom Geschädigten mitgeführte Tasche trug er währenddessen am Körper. Nachdem er seine Wohnung betreten hatte, stellte der Mann fest, dass sich sein Geldbeutel nicht mehr in der Tasche befand. Darin befanden sich Bargeld, Ausweisdokumente und diverse Karten. Unmittelbar danach begab sich der Geschädigte zu seiner Bankfiliale, um die EC-Karte sperren zu lassen. Hierbei wurde festgestellt, dass bereits mehrere unberechtigte Abbuchungen erfolgt waren.
Die Ermittlungen wegen Trickdiebstahl und Computerbetrug wurden aufgenommen.
Zeugen, die im Bereich der Hindenburgstraße, des Goetheparks oder der Leibnizstraße verdächtige Beobachtungen gemacht haben, werden gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 65-33999 in Verbindung zu setzen
Quartiermanagerin setzt auf starke Vernetzung
In der Neustadt läuft vieles über gewachsene Netzwerke und genau dort setzt Christina Breisch an - Journal LOKAL

(Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach)
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Falsche Ferienhäuser – echte Schäden
LKA und Verbraucherzentrale RLP geben Tipps für einen sicheren Urlaub
Viele Menschen beginnen zurzeit mit der Planung ihres Oster- oder Sommerurlaubs und suchen online nach einer passenden Ferienunterkunft. Doch Vorsicht: Immer wieder locken Betrüger im Netz mit scheinbar unschlagbar günstigen Angeboten.
Das Problem: Die Unterkunft existiert oft gar nicht. Wer bucht und vorab bezahlt, steht bei der Anreise plötzlich vor verschlossenen Türen – ohne Ferienhaus, ohne Ansprechpartner und erhält meist auch kein Geld zurück.
Woran erkennt man betrügerische Angebote?
Typische Warnsignale sind:
- Auffällig niedrige Preise, die deutlich unter dem üblichen Niveau der Region liegen.
- Unvollständige oder gefälschte Impressumsangaben, beispielsweise ohne Steuernummer oder konkreten Firmensitz.
- Ausschließlich Vorkasse per Überweisung oder Bargeldtransferdienste wie Western Union oder MoneyGram möglich (diese Zahlungen sind im Betrugsfall kaum rückholbar).
- Kein persönlicher Kontakt möglich: Telefonanfragen bleiben unbeantwortet, Kommunikation läuft nur über E-Mail oder Messenger.
Wie man sich vor Ferienhaus-Betrug schützen kann:
- Auf vollständige Kontaktdaten, ein seriöses Impressum und eine sichere Verbindung (https), achten.
- Möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift zahlen, da hier bessere Chancen auf Rückbuchung bestehen.
- Bilder über eine Rückwärtssuche im Internet prüfen – häufig werden Fotos aus fremden Inseraten übernommen.
- Mit dem Anbieter sprechen: Ist kein persönlicher Kontakt möglich, ist höchste Vorsicht geboten.
Was tun im Verdachtsfall?
- Sofort den Betreiber des Buchungsportals informieren.
- Anzeige erstatten bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die Onlinewache.
- Alle Unterlagen sichern: Chats, E-Mails, Buchungsbestätigungen und Zahlungsnachweise.
Falsches Ticket deckt mehrere Haftbefehle auf
Am 9. Februar 2026 kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Mainzer Hauptbahnhof einen Mann, der zuvor bei einer Fahrkartenkontrolle ein falsches Ticket vorzeigte.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystem stellte sich heraus, dass gegen den 63-jährigen georgischen Staatsangehörigen mehrere offene Haftbefehle vorlagen. Es handelte sich um Ausschreibungen der Staatsanwaltschaften Dortmund und Stade wegen Diebstahls sowie einen Untersuchungshaftbefehl der Ausländerbehörde in Harburg. Darüber hinaus bestand gegen den Georgier eine Aufenthaltsermittlung der Staatsanwaltschaft Lüneburg, ebenfalls aufgrund eines Diebstahls.
Der Mann wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei Mainz gebracht.
Dem Festgenommen war es nicht möglich die offenen Geldstrafen von 800 Euro und 300 Euro zu zahlen, weshalb er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von insgesamt 70 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht wurde.
Ebenso wurde gegen den Georgier ein Ermittlungsverfahren wegen unerlaubten Aufenthalts sowie Betrugs eingeleitet.
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Zoff um Baustelle in Mainzer Neustadt: Anwohner erheben Vorwürfe
Anwohner im Mainzer Raupelsweg beklagen sich über Verzögerungen und mangelnde Kommunikation bei Bauarbeiten. Die zuständige Mainzer Fernwärme GmbH weist die Vorwürfe entschieden zurück - Merkurist

(Foto: Mainzer Stadtwerke AG)
Ketten und der Rapportvorschlag über Helauheim
Die Erstürmung der Ortsverwaltung in der Mainzer Neustadt gehört zur Fastnachtskampagne wie der Tusch zur närrischen Pointe - Journal LOKAL

(Foto: Gregor Starosczyk-Gerlach)
Sorge um Zukunft der Mainzer Kunsthalle
Direktorin Stefanie Böttcher verlässt die Kunsthalle Mainz. Dass ihre Stelle noch nicht ausgeschrieben ist, sorgt für Unruhe. Ist die Finanzierung des Hauses in Gefahr? - AZ Mainz (plus)

(Foto: Harald Kaster)
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Kostenlose Wechselberatung: Jetzt den passenden Strom- und Gasversorger finden und sparen
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bietet ein Beratungsangebot für alle, die einen verlässlichen Strom- oder Gasversorger mit einem besseren Preisniveau suchen. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern dabei zu helfen, ihre Energiekosten nachhaltig zu senken. Das Angebot ist kostenlos. Komfortabel ist für Ratsuchende, dass die Beratung an rund 70 Beratungsstellen der Energieberatung stattfinden kann. „Angesichts dynamischer Stromtarife und zunehmend steuerbarer Verbrauchseinrichtungen gewinnt die Wahl eines kostengünstigen und zugleich verlässlichen Energieanbieters immer mehr an Bedeutung“, erläutert Heike Troue, Vorständin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Was bietet die kostenlose Wechselberatung?
Im Rahmen der Energieberatung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz umfasst die Wechselberatung:
- Bewertung der Verbrauchsdaten – Die letzte Jahresabrechnung für Strom und/oder Gas am besten mit zur Beratung bringen.
- Individuelle Recherche – Die Verbraucherzentrale prüft die persönlichen Einsparmöglichkeiten durch einen Anbieterwechsel.
- Dokumentation – Ratsuchende erhalten im Anschluss ein Dokument mit der individuellen Verbrauchsbewertung.
Alle wichtigen Informationen sowie die Möglichkeit zur Terminbuchung sind ab sofort auf unseren neuen Internetseiten zu finden:
www.verbraucherzentrale-rlp.de/stromversorger
www.verbraucherzentrale-rlp.de/gasversorger
„Wir freuen uns, Verbraucherinnen und Verbrauchern mit dieser Beratung eine einfache Möglichkeit zum Sparen zu bieten“, sagt Max Müller, Referent Energierecht der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.
Im Januar 2026 war in allen untersuchten Städten in Rheinland-Pfalz die Grundversorgung Strom teurer als der jeweils günstigste Sondertarif. Haushalte mit einem Stromverbrauch von 3.600 kWh konnten durch einen Wechsel Preisvorteile von bis zu 505 Euro erzielen. Beim Gas waren es sogar bis zu 1.154 Euro bei einem Jahresverbrauch von 20.000 kWh.
„Die Preisspannen zwischen den günstigsten Angeboten und den Grundversorgungstarifen zeigen, dass Verbraucher:innen in Rheinland-Pfalz mit Einsparungen von mehreren hundert bis über tausend Euro rechnen können. Ein Anbieterwechsel lohnt sich in vielen Fällen“, betont Müller.
Fahrzeugführer mit 1,12 Promille gestoppt
In der Nacht von Samstag auf Sonntag ( kam es gegen 01:30 Uhr in der Rheinallee in Mainz zu einer Trunkenheitsfahrt.
Polizeikräfte kontrollierten im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle einen 30-jährigen Fahrzeugführer. Während der Kontrolle stellten die Beamten Alkoholgeruch bei dem Mann fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,12 Promille.
In der Folge stellten die Einsatzkräfte den Führerschein sowie den Fahrzeugschlüssel sicher. Zudem wurde dem Mann eine Blutprobe entnommen. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Fahrzeugführer entlassen werden.
Gegen den 30-Jährigen wurde nun ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr eingeleitet.
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Kein Glücksbringer? Kein Problem am Freitag, dem 13.
Ein Glückspfennig im Portemonnaie, ein vierblättriges Kleeblatt oder zumindest einmal kräftig auf Holz klopfen: Wenn der Freitag auf einen 13. fällt, greifen viele Menschen ganz selbstverständlich zu kleinen Glücksbringern. Manche verlassen sich auf Rituale, andere sind an diesem Tag besonders vorsichtig oder verschieben wichtige Termine lieber gleich.
Doch braucht es all das wirklich? Die Zurich Gruppe Deutschland wertet ihre Schadenstatistik seit 2011 aus und kommt zu einem klaren Ergebnis: Auch ohne Glücksbringer ist Freitag, der 13., statistisch kein besonderer Unglückstag.
Glücksbringer können zuhause bleiben
„Besondere Gegenstände oder Rituale können beruhigend wirken – aus statistischer Sicht braucht es sie aber nicht“, sagt Bernd O. Engelien, Sprecher der Zurich Gruppe Deutschland. „Unsere Zahlen zeigen: Freitag, der 13., ist kein Unglückstag. In mehreren Jahren lagen die Schadenmeldungen im Bereich Sachversicherungen inklusive des Kfz-Bereichs an diesen Tagen sogar unter dem Durchschnitt der übrigen Freitage, in anderen Jahren leicht darüber.“ Dies war beispielsweise beim letzten Freitag, dem 13., im Juni 2025 der Fall. Hier gab es rund 16 Prozent mehr Schäden als an anderen Freitagen letztes Jahr. In den Jahren 2021 bis 2024 lag der Wert hingegen leicht darunter. Ein wiederkehrendes Muster oder ein besonderes Risiko lässt sich daraus jedoch nicht ableiten. „Wer einen Glücksbringer dabeihat, kann das natürlich gern tun. Entscheidend ist nicht das Datum, sondern umsichtiges Verhalten – und das gilt an jedem Tag“, so Engelien.
Paraskavedekatriaphobie: Wenn der Aberglauben Angst macht
Der Freitag macht den Unterschied
Neuer Raum für Kreativität: Kavé Studio expandiert in Mainz
Von der Kaffeebar zum Kreativ-Hotspot: das Kavé Studio von Vera Kirschbaum in der Boppstraße. Nun erweitert sie das Angebot mit dem Kavé Atelier im früheren "Sparadies". Ein Ort voller Ideen - AZ Mainz (plus) - Merkurist

(Foto: Mia Kleinböhl)
Giftfreie Liebesgrüße statt toxischer Schnittblumen
Zum Valentinstag gehören Blumen einfach dazu. Ob Tulpen, Rosen, Narzissen, Freesien, Anemonen oder Ranunkeln – ein bunter Strauß ist für viele Menschen am 14. Februar die erste Wahl. Doch Achtung: Die Liebesboten enthalten oft einen Pestizid-Cocktail. Corinna Hölzel, Pestizid-Expertin beim Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), erklärt, auf welche Siegel Sie beim Blumenkauf achten können und welche Alternativen es zu Schnittblumen gibt.
Gefährlicher Giftcocktail auf importierten Blumen
Hölzel: „In der Blumenproduktion im globalen Süden werden zahlreiche und zum Teil gefährliche Gifte gespritzt. Darunter sind auch Insektizide und Fungizide, die in der EU aufgrund ihrer Gefährlichkeit verboten sind. Diese Stoffe schaden der Umwelt und der Gesundheit der Arbeiter*innen im Rosenanbau, die zumeist unter schlechten Bedingungen tätig sind. Aber auch hier in Deutschland können sie für Floristinnen und Floristen eine Gefahr darstellen. Wer am Valentinstag Freude ohne giftiges Beiwerk schenken will, sollte auf Siegel achten: die von den Lebensmitteln bekannten Bio-Siegel, das Slowflower- und das Fairtrade-Siegel.“
Auf diese Siegel achten
Alternativen zu Schnittblumen
Eine andere Idee: Wecken Sie Vorfreude, indem Sie zum Beispiel einen Gutschein für einen regionalen Sommerblumenstrauß schenken. Dieser kann dann guten Gewissens für Schnittblumen ab Juni eingelöst werden. Hölzel: „Alternativ zu Schnittblumen und wunderschön sind Trockensträuße oder Zweige von Kirsche oder Forsythien, die in der warmen Wohnung vorzeitig zu blühen beginnen. Die Pflanzen wachsen bei uns, sie sind unbelastet und halten sogar länger als jeder Blumenstrauß.“
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Wallaustraße 101: Stadt Mainz sieht „keine konkreten Anhaltspunkte“
Die Zustände rund um das Wohnhaus in der Wallaustraße 101 beschäftigen seit Monaten Anwohner, Bewohner und Stadtverwaltung. Während Betroffene von Lärm, Überbelegung und schwierigen Verhältnissen berichten, sieht die Stadt kaum Angriffspunkte - Merkurist

(Foto: David Gutsche)
Streit um fehlende Mittel für Spielgeräte am Goetheplatz
Der Abbau maroder Spielgeräte in Mainz-Neustadt sorgt für Diskussionen im Ortsbeirat über Ersatz, künftige Schritte und Finanzierung. Das Gremium steht sich dabei selbst im Weg - AZ Mainz (plus)

(Foto: Rebecca Herber)
Neuer Standort für die BBS II Mainz in Aussicht
Ein städtischer Sparhaushalt und dringend nötige Bauvorhaben an Mainzer Schulen – wie passt das zusammen? Im vierten Teil der AZ-Serie blicken wir auf zwei Mainzer Schulen - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
„Die Rotzlöffel“ mit musikalischer Liebeserklärung an Mainz
Die Musiker lernten sich im Studium kennen. Der Hipsterball des Neustadt-Carnevalverein führte „Die Rotzlöffel“ als Band zusammen. Nun haben sie ihre erste Single veröffentlicht - AZ Mainz (plus)

(Foto: Anne-Kathrin Brunier)
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Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl am Mainzer Hauptbahnhof
Am Mittwochmorgen (04.02.2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann am Hauptbahnhof Mainz.
Bei der Überprüfung seiner Personalien im polizeilichen Fahndungssystems stellte sich heraus, dass gegen den 49-jährigen irakischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Wiesbaden wegen Diebstahls geringwertiger Sachen vorlag.
Der Iraker wurde daraufhin vorläufig festgenommen und zur Dienststelle der Bundespolizei Mainz verbracht.
Da der Mann die offene Geldstrafe von 500 Euro nicht zahlen konnte, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe von 25 Tagen in die JVA Rohrbach gebracht.
Stadt Mainz plant Fahrradspur auf der Alicenbrücke
Im Mai soll die Inbetriebnahme der Straßenbahn in der Binger Straße erfolgen. Im Zuge der Arbeiten will die Stadt auch die Situation für den Rad- und Fußverkehr verbessern - AZ Mainz (plus)

(Foto: Sascha Kopp)
Fahrradvermietsystem „meinRad“ in Mainz im Aufwind
Das Fahrradvermietsystem „meinRad“ in Mainz boomt: Die Anzahl der Fahrten hat sich in den vergangenen Jahren enorm gesteigert. Eine besondere Rolle spielen dabei auch die Pedelecs - AZ Mainz (plus)

(Foto: meinRad)
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Einbruch in Mehrfamilienhaus
Am Dienstag (03.02.2026) gegen 13:20 Uhr kam es zu einem Einbruch in eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Taunusstraße. Ein Zeuge konnte im Treppenhaus noch drei Frauen im Alter von geschätzt 25-40 Jahren beobachten. Erst nachdem die mutmaßlichen Täterinnen das Gebäude verlassen hatten fiel auf, dass in eine Wohnung eingebrochen wurde und dort Bargeld und Wertgegenstände entwendet wurden. Laut eines Zeugen stand eine vierte Frau mutmaßlich "Schmiere" unweit des Anwesens.
Die Kriminalpolizei hat vor Ort Spuren gesichert und den Tatort aufgenommen.
Wer sachdienliche Hinweise zu dem genannten Fall geben kann, wird gebeten, sich mit der Kriminalpolizei Mainz unter der Rufnummer 06131 65-33999 in Verbindung zu setzen.
Unterstützung für die Männer*beratung des Frauen*notruf Mainz
Förderverein der Lions Clubs in Mainz spendet für das Weiterbestehen der Männer*beratung
Die Männer*beratung – Anlaufstelle für Männer und TIN* (trans*, inter* und nicht-binäre Personen), die sexualisierte Gewalt erlebt haben – freut sich über eine Spende des Fördervereins der Lions Clubs in Mainz in Höhe von 3.000 Euro. Die Summe stammt aus den Erlösen des Mainzer Adventskalenders 2025 und kommt der Männer*beratung in der aktuell herausfordernden Finanzierungssituation zugute.

v.l.n.r.: Jassin Queiroz de Souza und Leah Krieger von Männer*beratung Mainz, Norbert Wittlich und Dr. Stefanie Wagner von Lions Club Mainz
„Wir sind für die Unterstützung sehr dankbar. Sie hilft uns, die Männer*beratung weiterzuführen“, erklärt Leah Krieger, Mitarbeiterin der Männer*beratung, „Um das greifbar zu machen: mit dieser Spende können wir beispielsweise zwei Monatsmieten abdecken.“
Die Männer*beratung ist ein Projekt des Frauen*notruf Mainz e.V. und konnte durch eine Anschubfinanzierung der Deutschen Fernsehlotterie ins Leben gerufen werden. Das Angebot richtet sich an Betroffene Sexualisierter Gewalt und deren Bezugspersonen ab 12 Jahren sowie an Fachkräfte. Neben der Beratungsarbeit gehören auch Präventionsangebote, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung und politische Arbeit zum Aufgabenfeld der Fachstelle.
Die derzeitige Projektfinanzierung läuft jedoch Ende Februar aus und stellt das Team vor große Herausforderungen, denn aktuell gibt es noch keine feste Zusage über eine mögliche Anschlussfinanzierung.
Der Förderverein der Lions Clubs in Mainz ist ein Zusammenschluss der vier Mainzer Lions Clubs und des Leo Clubs Mainz und organisiert seit 2004 jährlich den „Mainzer Adventskalender“. Im vergangenen Jahr konnten mithilfe von Geld- und Sachspenden 10.500 Kalender mit insgesamt 502 Gewinnen realisiert werden. Die Erlöse aus dem Verkauf kommen ausgewählten lokalen sozialen Projekten, so auch der Männer*beratung, zugute.
„Es war unsere Zielsetzung und Argument für die Spende, die Männer*beratung zu unterstützen, damit sie als Organisation nicht daran scheitert, Fuß zu fassen, solange die nachhaltige Absicherung der Organisation in der Schwebe ist“, erklärt Heiner Troßbach, 1. Vorsitzender des Fördervereins der Lions Clubs in Mainz. „Wenn wir mit unserer Spende einen Beitrag zum Fortbestehen des Angebots leisten können, freut uns das sehr“, ergänzt Stefanie Wagner, Vize- und kommende Präsidentin des 1. Mainzer Lions Clubs.
Weitere Informationen auf: www.mainzer-adventskalender.de
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Körperliche Auseinandersetzung in der Mainzer Neustadt
Am Montagnachmittag kam es gegen 16:00 Uhr in der Bonifaziusstraße in der Mainzer Neustadt zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen zwei Männern.
Nach derzeitigen Erkenntnissen gerieten die beiden Beteiligten aus bislang ungeklärter Ursache in einen Streit, der in eine körperliche Auseinandersetzung mündete. Dabei schlugen beide Männer gegenseitig aufeinander ein. Unabhängige Zeugen beobachteten den Vorfall und verständigten umgehend die Polizei.
Die alarmierten Einsatzkräfte trafen kurze Zeit später am Ereignisort ein und konnten beide Beteiligte dort antreffen. Beide Männer erlitten leichte Verletzungen. Eine medizinische Versorgung war nach aktuellem Stand nicht erforderlich.
Die Polizei hat die Ermittlungen wegen gegenseitiger Körperverletzung aufgenommen. Der genaue Hintergrund und der Auslöser der Auseinandersetzung sind Gegenstand der laufenden Ermittlungen.
Randalierer leistet Widerstand und greift Polizei am Hauptbahnhof Mainz an
Am 30. Januar 2026 gegen 18:00 Uhr wurde eine Streife der Bundespolizei am Hauptbahnhof Mainz von einem Mann angesprochen, der angab, dass sich auf dem Vorplatz eine männliche Person laut schreiend und mit einer Winterjacke um sich schlagend auffällig verhalte. Die Streife begab sich umgehend zum Einsatzort.
Dort konnte der 37-jährige Deutsche angetroffen werden. Im Rahmen der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich um denselben Mann handelte, der bereits einige Stunden zuvor in einer Bäckerei im Hauptbahnhof aufgefallen war und für den bereits ein Platzverweis für den gesamten Bahnhof ausgesprochen worden war. Der 37-Jährige versuchte anschließend, sich durch Weglaufen den polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Er musste daraufhin am Arm festgehalten werden.
In der Folge kam es zu einem Gerangel, bei dem der Mann einen Polizeibeamten gewaltsam wegstieß. Der Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts (DEIG), umgangssprachlich Taser genannt, musste mehrfach angedroht werden, bevor der Mann den Anweisungen der Polizisten nachkam und gefesselt werden konnte. In der Zwischenzeit traf die hinzugerufene Landespolizei am Einsatzort ein. Als diese beabsichtigten, erneut einen Platzverweis für den gesamten Bahnhofsbereich auszusprechen, spuckte der 37-Jährige plötzlich einem Polizeibeamten gegen das Bein und beleidigte diese.
Daraufhin wurde der Mann in Gewahrsam genommen und zur Dienststelle verbracht. Der eingesetzte Bundespolizist wurde leicht verletzt, blieb jedoch weiterhin dienstfähig. Gegen den 37-jährigen Deutschen wurden Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung eingeleitet.
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Neue Sporthalle für das Frauenlob-Gymnasium
Rückbau der Spielgeräte auf dem Goetheplatz: Schnelle Erneuerung unerlässlich
Die Grünen Mainz-Neustadt bedauern den Rückbau der wichtigen Spielgeräte im Goethepark und drängen auf eine schnelle Ersetzung.
Nachdem bereits Ende des letzten Jahres die Rutsche auf dem Spielplatz am Lessingplatz entfernt werden musste, fällt nun ein weiteres wichtiges Spielgerät auf einem Spielplatz in der Mainzer Neustadt weg. Die Spielgeräte auf dem Goetheplatz sind einer der am intensiv genutzten und beliebtesten Spielplätze in der Neustadt. Dieser wird nun schrittweise, je nach Zustand der einzelnen Geräte bis Frühjahr 2027, aufgrund von Pilzbefall und Abnutzung zurückgebaut. Die zeitnahe Erneuerung ist aktuell jedoch nicht geklärt. „Der Ersatz der Spielgeräte ist zwingend notwendig und muss schnellstmöglich erfolgen. Hierbei ist mir die Bürgerbeteiligung wichtig und ich wünsche mir, dass der Planungsprozess kurzfristig angestoßen wird“, sagt Christoph Hand, Ortsvorsteher der Mainzer Neustadt. „Ich bin bereits mit den zuständigen Dezernentinnen in Kontakt und hoffe, dass hierfür bald Lösungen gefunden werden.“, führte er weiter aus.
„Die Bedeutung des Goetheplatzes für das Zusammenleben in der Neustadt ist enorm“ sagt Ortsbeiratsmitglied Konstantin Fröhlich. „Daher ist es unabdingbar diese zeitnah auszutauschen, damit der Goethepark weiterhin ein Ort mit hoher Aufenthaltsqualität für alle Generationen darstellt. Gerade der „Wald“ im Goethepark ist ein tolles Spielgerät, welches intensiv von Kindern unterschiedlichen Alters genutzt wird“. Die Neustadt ist der kinderreichste Stadtteil in Mainz. Daher hoffen wir, dass die zuletzt weggefallenen Spielgeräte zeitnah ersetzt werden.
Die Zahl der Kinder, die in der Neustadt leben, ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen und wird in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Es ist wichtig, dass die Neustadt als attraktiver Stadtteil für Familien erhalten bleibt und weiterentwickelt wird, sodass dass Eltern sich zunehmend bewusst dafür entscheiden, mit ihren Kindern in urbanen Räumen zu leben.
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Streusalz wird zum Baumkiller Nummer Eins
BUND fordert Intensivkur für Bäume im Frühjahr aus Wasser und Dünger
In vielen Städten und Gemeinden wird angesichts des anhaltenden Frosts wieder großzügig Streusalz eingesetzt – mit fatalen Folgen für Bäume, Böden und Gewässer. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) warnt: Vor allem in Kombination mit Trockenheit wird Streusalz zum Baumkiller Nummer Eins und fordert deshalb von den Gemeinde- und Grünverwaltungen eine Intensivkur für die Stadtbäume im Frühjahr.
Christian Hönig, BUND-Abteilungsleiter Biodiversität: „Streusalz ist ein schleichender Tod für Bäume. In Verbindung mit der wiederkehrenden Trockenheit wird es zum Baum-Killer Nummer eins. Wenn die Bäume im Frühjahr besonders viel Wasser für den Blattaustrieb brauchen, ziehen sie statt der benötigten Nährstoffe schädliches Chlorid aus dem Boden. Langfristig beeinträchtigt es das Wachstum und ganze Kronenteile können absterben.“
Was Streusalz mit Boden und Bäumen macht
Eine hohe Salzkonzentration im Boden erschwert den Pflanzen auch die Wasseraufnahme. Mit Trockenstress durch ausbleibende Niederschläge entsteht eine fatale Wechselwirkung. Das Wasser, das die Bäume nach dem Frost wieder aufnehmen, enthält in hohem Maße Chlorid und schädigt die Blätter, die ohnehin schon durch die Trockenheit unterversorgt sind. Das Absterben einzelner Kronenpartien oder ganzer Bäume ist dann kaum noch aufzuhalten. Salzlauge verätzt zudem Wurzeln und Rinde – und auch Tierpfoten, die über gestreute Wege laufen müssen.
Was Kommunen jetzt tun müssen
- Eine regelmäßige Intensivkur für Straßen- und Stadtbäume, bei dem vor dem Laubaustrieb im Frühjahr gewässert und bedarfsgerecht gedüngt wird. Das Wasser verringert die Streusalzkonzentration bei der Wasseraufnahme, die Extra-Nährstoffe durch den Dünger sorgen dafür, dass die Bäume weniger von dem schädlichen Chlorid aufnehmen. Da sich das Streusalz über die Jahre im Boden anreichert, ist es sinnvoll, diesen Frühjahrsdienst jedes Jahr durchzuführen.
- Zusätzlich bodenverbessernde Maßnahmen an stark belasteten Standorten, insbesondere gegen Bodenverdichtung.
„Die Kommunen sollten sich jetzt darauf vorbereiten, ihren Bäumen im Frühjahr etwas Gutes zu tun“, so Hönig. „Wässern und Düngen vor dem Laubaustrieb kann Salzschäden abmildern. Langfristig brauchen wir einen Winterdienst, der Verkehrssicherheit gewährleistet, ohne die Stadtbäume zu ruinieren. Spätestens im Sommer, wenn die Hitze uns wieder zu schaffen macht, freuen wir uns über dichte Laubkronen, die Schatten spenden.“
Was Bürgerinnen und Bürger tun können
Hönig: „Auch wenn es aufwändiger ist: Die klassische Schnee- und Eisbeseitigung mit Schaufel, Besen und Eiskratzer beugt Glätte effektiv vor und ist auch besser für Bäume, Böden und Tierpfoten.“ Vermeintliche Alternativen zu Tausalzen wie Ameisensäure oder Gurkenwasser sind leider auch nur bedingt umweltfreundlich. Ameisensäure ist zwar biologisch abbaubar, verbraucht beim Abbau aber sehr viel Sauerstoff in den Gewässern. Die Folge: ein starker Sauerstoffmangel im Boden. Gurkenwasser wirkt nur über das darin gelöste Kochsalz. Und auch geringere Mengen Salz sammeln sich über Jahre im Boden an.
Nach Explosion im November: Gasleitungen waren nicht die Ursache
Nach der Explosion in einem Wohnhaus in der Mainzer Kreyßigstraße im November gibt die Stadt weitere Details bekannt. Die Gasleitungen waren demnach nicht die Ursache für den Vorfall - Merkurist

(Foto: Deniz Gündogan)
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Kein Stress! Mit mehr Ruhe durch den Alltag
- Wie sieht eine typische Stress-Situation für mich aus?
- Wo passiert das? Sind andere Personen an der Situation beteiligt? Was wird gesagt oder getan?
- Was spüre ich körperlich? Welche Gedanken und Gefühle habe ich?
- Wenn Sie der morgendliche Berufsverkehr stresst, könnten Sie etwas früher oder etwas später losfahren.
- Wenn Sie dazu neigen, alles auf den letzten Drücker zu erledigen, könnte Ihnen ein längerfristiger Zeitplan helfen.
- Muskeln kurz anspannen und bewusst wieder lösen.
- Langsam ein- und ausatmen und dabei die Schultern locker und entspannt nach unten fallen lassen.
- Sich selbst Mut zusprechen: „Ich schaffe das.“ „Ich lasse mir Zeit.“ „Ich mache eins nach dem anderen.“
- Sich zur Entspannung räkeln und strecken.
- Fantasiereisen, auch in Kombination mit progressiver Muskelentspannung nach Jacobsen
- Achtsamkeitstraining, z.B. Achtsamkeitsbasierte Stressreduktion (Mindfulness-Based Stress Reduction – MBSR) nach Jon Kabat-Zinn. MBSR-Kurse werden oft von den Krankenkassen bezuschusst.
- Achtsamkeit im Alltag, z.B. in Form einer Essmeditation, bewusste Ernährung
- Einschlafritual entwickeln
- Grübeln aktiv stoppen
- Positiv denken
- Kraftquellen (wieder-)entdecken und pflegen































